§ 4 Mitgliedsbeiträge (1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. (2) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich…
§ 3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können die in § 1 Abs. (2) Satz 1 Nr. 1 ff. HG-NRW in der jeweils geltenden Fassung genannten Universitäten in staatlicher Trägerschaft sowie die…
§ 2 Vereinszweck (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck des Vereins…
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen „Universität NRW – Landesrektorenkonferenz der Universitäten (LRK-NRW)“. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. (3) Er…
Die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen Universität Bielefeld D-33615 Bielefeld An Prof. Dr. Joachim Goebel Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes…
Die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen Der Sprecher An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn André Kuper Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf…
LRK NRW · c/o Universität Bielefeld · Universitätsstr. 25 · 33615 Bielefeld An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn André Kuper Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Per E-Mail:…
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