GENDER PAY EQUITY
Aus Sicht der Universitäten ist der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, in der Wissenschaft nicht hinnehmbar: Das Geschlecht darf nicht ausschlaggebend für die Höhe der Leistungsbezüge sein, die Professorinnen oder Professoren im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten.
Bereits im Jahr 2022 veröffentlichten daher das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und Universitätsklinika (LaKof NRW) eine Gemeinsame Erklärung mit konkreten Maßnahmen, um dem Gender Pay Gap in der Wissenschaft entgegenzuwirken. So soll die Einführung eines standardisierten Meldesystems zur Vergabe von Leistungsbezügen mehr Transparenz schaffen und die Möglichkeit bieten, die Entwicklung des Gender Pay Gap nachzuverfolgen. Zusätzlich sollen Bleibeverhandlungen mit Professorinnen und Professoren gezielt betrachtet werden, da gerade die individuell verhandelbaren Leistungsbezüge einen wichtigen Aspekt des Gender Pay Gap darstellen.
Auch beim Gender-Kongress 2023 mit dem Titel „Geschlechter(un)gerechtigkeit an Hochschulen“, der 2023 an der Ruhr-Universität Bochum stattfand, wurde der Gender Pay Gap thematisiert. Kernziel des Kongresses war es, sich über Hochschulentwicklungen und Gleichstellungsinstrumente zu verständigen und Strategien zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie zur Chancengerechtigkeit zu entwickeln. Grundlage hierfür bildete der Gender-Report 2022.
Noch ist der Prozess zur Erreichung einer Gender Pay Equity nicht abgeschlossen. Nach Ablauf von drei Jahren nach Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung werden die Hochschulen, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die LaKof NRW erneut zusammenkommen, um über die Umsetzung der Vereinbarungen sowie deren Auswirkungen zu beraten und bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das Thema geschlechterübergreifende Chancengleichheit im Wissenschaftssystem ist und bleibt den Universitäten wichtig. Daher werden wir uns auch weiterhin für Chancengerechtigkeit einsetzen, insbesondere mit Blick auf die Bezahlung, um damit die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen weiter zu erhöhen.