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Novelle des Hochschulgesetzes setzt richtige Akzente

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Universitäten in NRW begrüßen das Eckpunktepapier der Landesregierung

Die Universitäten in NRW begrüßen das gestern von der Landesregierung vorgestellte Eckpunktepapier zur Hochschulgesetznovelle. Das Eckpunktepapier konkretisiert die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Hochschulpolitik.

Universitäten in NRW begrüßen das Eckpunktepapier der Landesregierung

Die Universitäten in NRW begrüßen das gestern von der Landesregierung vorgestellte Eckpunktepapier zur Hochschulgesetznovelle. Das Eckpunktepapier konkretisiert die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Hochschulpolitik.

 

„Für die Universitäten in NRW ist die geplante Novelle des Hochschulgesetzes ein wichtiges Signal zurück zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung. Mit der Streichung der Rahmenvorgaben und verschiedenster Detailregelungen im Bereich Studium und Lehre sowie weiterer Reduzierungen der Durchgriffsrechte des Ministeriums werden zentrale Forderungen der Universitäten erfüllt. Zudem wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, in bestimmten Bauprojekten wieder selbst die Bauherreneigenschaft zu übernehmen“, sagt Professor Gerhard Sagerer, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW).

 

Das sechsseitige Eckpunktepapier beschreibt die wesentlichen Aspekte der anstehenden Änderung des Hochschulgesetzes. Insbesondere das Verhältnis von Land und Hochschulen soll neu geregelt werden. „Die vorgeschlagenen Aspekte führen wieder zu einem Zusammenwirken auf Augenhöhe, in dem Hochschulen sich weitergehend entfalten und mehr Verantwortung übernehmen können. Wir teilen die Überzeugung der Wissenschaftsministerin, dass ein Gesetz keine inhaltlichen Detailregelungen umfassen sollte. Ohne diese Regelungen eröffnen sich Spielräume, welche die nordrhein-westfälischen Universitäten im nationalen und internationalen Wettbewerb noch weiter nach vorne bringen werden“, sagt Gerhard Sagerer. Streichungen aus dem Gesetzestext bedeuten dabei keine Abwendung von Bewährtem. So bekennen sich die Universitäten des Landes zu den Zivilklauseln, die in ihren Grundordnungen festgelegt sind, ebenso wie zu dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.

 

Im Bereich Studium und Lehre wird es insbesondere um die Schaffung von mehr Flexibilität gehen. Eine Experimentierklausel, wie im Papier vorgeschlagen, wird daher ausdrücklich begrüßt, sollte jedoch so offen wie möglich formuliert werden. „Bei anhaltend hohen Studierendenzahlen stehen wir weiterhin vor der Herausforderung die Qualität der Lehre sicherzustellen. Hier muss über die Hochschulgesetznovelle hinaus, langfristig und in Abstimmung mit einer neuen Bundesregierung, der Finanzierungsrahmen sichergestellt werden“, betont Gerhard Sagerer.

 

Über die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW)

Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen ist ein Zusammenschluss der 14 Universitäten, die in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, sowie der Universität Witten/Herdecke und der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Die Universitäten werden in der Landesrektorenkonferenz durch ihre Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten vertreten. Die LRK fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich und befasst sich mit übergreifenden hochschulpolitischen Themen.

 

Weitere Informationen zur LRK NRW unter: www.lrk-nrw.de/lrk/