Presse.

Neues Hochschulgesetz: Universitäten plädieren für mehr Beinfreiheit

Logo der LRK-NRW

Landesrektorenkonferenz NRW kritisiert Detailtiefe der neuen Regelungen und warnt vor einer Einschränkung der Hochschulautonomie

Bei einer Anhörung im Landtag hat der stellvertretende Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Ulrich Rüdiger, gestern Teile des geplanten Hochschulstärkungsgesetzes kritisiert. Rüdiger sprach sich im Wissenschaftsausschuss gegen die zunehmende Dichte der gesetzlichen Regelungen aus und mahnte die Landesregierung, die Hochschulautonomie nicht durch Detailsteuerung zu gefährden. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Erfolge NRWs im Exzellenzwettbewerb sei es nicht nachvollziehbar, warum die Universitäten mit dem neuen Gesetz in ihrer Gestaltungsfreiheit weiter eingeschränkt werden sollten. Sein Appell an die Politik: „Erlauben Sie den Universitäten, sich in einem Spektrum von Möglichkeiten zu bewegen!“

 

Insbesondere mit Blick auf Teil 10 des Gesetzentwurfs, der umfassende Redlichkeits- und Integritätsverfahren in Fällen von Machtmissbrauch vorsieht, äußerte der Rektor der RWTH Bedenken. Zwar unterstützten alle nordrhein-westfälischen Universitäten uneingeschränkt und mit Nachdruck das Ziel, die Hochschulen im Land als sichere und diskriminierungsfreie Räume zu schützen, es sei allerdings weitgehend unklar, welche Ahndungslücken durch die vorgesehenen Regelungen tatsächlich geschlossen würden und wie sich diese zu bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten verhielten. Rüdiger sprach sich indes für zügigere Disziplinarverfahren aus und warb dafür, die neuen Vorschläge zunächst im Rahmen von Modellversuchen zu erproben.

 

Positiv hob Rüdiger im Rahmen der Anhörung unter anderem die geplante Einführung eines Gründungsfreisemesters hervor. In diesem Zusammenhang regte er an, diese Möglichkeit der Freistellung auch für wissenschaftliche Mitarbeitende zu öffnen. „Sie sind es, die wirklich im ‚Maschinenraum‘ stehen – im Vergleich zu Professorinnen und Professoren jedoch ein höheres Risiko tragen, wenn sie den Schritt einer Ausgründung wagen“, so Rüdiger. Eine entsprechende Ausweitung der Regelung wäre daher nicht nur ein Zeichen der Anerkennung, sondern auch ein starkes Signal für Transfer und Wertschöpfung.

 

PDF zu dieser Meldung