Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen in NRW
"Gesetzentwurf zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen in NRW"
Derzeit steht in sämtlichen Bundesländern die Ratifizierung des im Juni d. J. seitens der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten unterzeichneten und mit der Hochschulrektorenkonferenz abgestimmten Studienakkreditierungsstaatsvertrags an.
In Nordrhein-Westfalen besteht die Besonderheit, dass nicht nur der Staatsvertrag ratifiziert, sondern auch das Hochschulgesetz insofern geändert werden muss, als die bisherige Regelung zur Akkreditierung von Studiengängen zum 31. Dezember 2017 aufgrund bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidung unwirksam wird.